Bleiben Sie auf dem "fahrenden" ...
Pflicht zur Weiterbildung
Die Pflicht zur Weiterbildung betrifft grundsätzlich alle Fahrer/ innen im gewerblichen Güter - oder Personenverkehr unabhängig davon, seit wann sie LKW oder BUSSE lenken dürfen.
Auch Fahrer/innen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 (Personenverkehr) bzw. vor dem 10.09.2009 erworben haben und aufgrund der Übergangsregelung keine Grundausbildung absolvieren mussten, müssen spätestens bis zum 10.09.2013 (Personenverkehr) bzw. bis zum 10.09.2014 (Güterkraftverkehr) an einer ersten Weiterbildungsschulung teilgenommen haben.
Anforderungen
Die Weiterbildung erfolgt durch die Teilnahme an einer 35-stündigen Schulung an einer anerkannten Ausbildungsstätte. Sie kann innerhalb der fünf Jahre in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden (z.B. ein Seminar pro Jahr). Ein Seminar muss jedoch mindestens 7 Stunden umfassen (5x7 Stunden).
Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Unterricht erforderlich. Eine Abschlussprüfung muss nicht abgelegt werden.
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